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Die SiNN GmbH fasst folgenden schriftlichen Gesellschafterbeschluss

Aufgrund des am 01.05.2015 in Kraft getretenen Gesetzes „Gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst-Gesetz“ sowie des am 12.08.2021 in Kraft getretenen Gesetzes „Zweite Führungspositionen-Gesetz“ (FüPoG II) wurden § 36 GmbHG und § 52 Abs. 2 GmbHG geändert. Diese Vorschriften legen fest, dass bei einer mitbestimmten Gesellschaft in der Rechtsform der GmbH ein fester Frauenanteil für den Aufsichtsrat, die Geschäftsführungsebene und die beiden Führungsebenen unterhalb der Geschäftsführungsebene zu bestimmen sind. Hierbei können die nicht börsennotierten Unternehmen den Frauenanteil grundsätzlich frei festlegen, welcher auch „0“ betragen kann.


Liegt der Frauenanteil bei Festlegung der Zielgrößen unter 30%, so dürfen die Zielgrößen den jeweils erreichten Anteil nicht mehr unterschreiten (vgl. § 36 S.2, § 52 Abs. 2 S. 5 GmbHG). Darüber hinaus ist eine Frist zur Umsetzung des festgelegten Frauenanteils zwingend festzulegen. Für die Geschäftsführung sowie den Aufsichtsrat obliegt die Festlegung des Frauenanteils gemäß § 52 Abs. 2 GmbHG der Gesellschafterversammlung. Für die beiden Ebenen unterhalb der Geschäftsführungsebene ist der Frauenanteil durch die Geschäftsführer festzulegen. 

Im Einklang mit den angeführten Bestimmungen wird folgende Beschluss gefasst:

  1. In der aus drei Mitgliedern bestehenden Geschäftsführung der Gesellschaft sind die Geschäftsführende Gesellschafterin Frau Dr. Goebel sowie die Herren Noldenn und Wanke vertreten. Damit entspricht der Frauenanteil auf Ebene der Geschäftsführung der SiNN GmbH der Zielgröße von 30%. 
  2. Die Sinn GmbH verfügt über keinen Aufsichtsrat. Sollte ein Aufsichtsrat gebildet werden, ist es erklärte Absicht, je nach Verfügbarkeit und Eignung, eine oder mehrere Frauen aufzunehmen. Als Zielgröße wird für das gesamte Gremium bis zum 31.07.2027 eine Quote von 30% angesetzt. 
  3. Für die beiden Ebenen unterhalb der Geschäftsführungsebene beträgt die derzeitige Frauenquote in der 1. Führungsebene 25% und in der 2. Führungsebene 46%. Für die Zukunft bis zum 31.07.2027 wird, je nach Eignung und Verfügbarkeit, eine Frauenquote von jeweils 30% festgelegt. 

 

Hagen, den 25.08.2022

Dr. Isabella Goebel                                                                
Geschäftsführende Gesellschafterin