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Hinweisgeberschutzgesetz

Anlaufstellen für Hinweisgebende

Das Hinweisgebersystem der SiNN GmbH ist für Hinweise zu konkreten oder möglichen Rechtsverstößen von firmenangehörigen Mitarbeitern zuständig.

Auch Geschäftspartner, Kunden oder sonstige Dritte haben bei konkreten Anhaltspunkten für Regelverstöße die Möglichkeit, Hinweise über verschiedene Meldekanäle abzugeben. Dies ist derzeit möglich über Fax, postalisch oder per E-Mail. Insbesondere im Bereich der elektronischen Kommunikation stellen wir mit Hilfe von zeitgemäßen und adäquaten technischen Verfahren sicher, dass die Vertraulichkeit, Integrität sowie Unabhängigkeit gewahrt werden. Die Umsetzung erfüllt alle relevanten datenschutzrechtlichen Vorgaben (u.a. Art. 25 DSGVO). Zudem führen wir regelmäßige Datenschutzfolgenabschätzungen durch, um den Stand der Technik aufrechtzuerhalten, neue Risiken zu erkennen und sie einzudämmen.

So können Risiken frühzeitig erkannt, adressiert und im Bedarfsfall angemessene Abhilfe geleistet werden.

Vertraulichkeit und der Schutz von Hinweisgebenden stehen hierbei an erster Stelle. Insbesondere stellen wir sicher, dass es sich bei den Hinweisempfängern um Vertrauenspersonen handelt, die keinerlei Interessenskonflikten unterliegen.

Auf Wunsch können Hinweise auch anonym mitgeteilt werden.

Es entspricht unserer firmenweiten Vorgehensweise, im Falle einer anonymen Meldung einer hinweisgebenden Person keinerlei Schritte zu unternehmen, deren Identität zu ermitteln.

 

Unsere internen Hinweiskanäle

Mitarbeiter/innen der SiNN GmbH und externe Hinweisgebende können über die nachfolgenden Adressen Hinweise auf mögliche Rechtsverstöße anonym und vertraulich melden.

 

Mögliche Meldeadressen sind

whistleblower@sinn.com

oder

SiNN GmbH

Compliancestelle Hinweisgeberschutzgesetz / Kontrollorgan Code of Conduct

Batheyer Strasse 115-117

58099 Hagen